| Ihre Website ist auch dann nutzbar, wenn
| Standard Plugins in den Browsern deaktiviert sind.
| Dieses ist oft in Firmennetzwerken anzutreffen.
| Ihre Website wird für die Crawler und Robots
| der Suchmaschinen leichter zu indexieren sein.
Wird Ihre Website nach den barrierefreien
Richtlinien erstellt, erreichen Sie fast 100% aller
potenziell möglichen Internetnutzer, die Ihre Website besuchen.
In vielen Ländern, z.B. den USA, gehören barrierefreie Intenetseiten mitlerweile zum einklagbaren Recht. Wenn Sie international agieren, sollten Sie bedenken, dass Ihre Seiten unter Umständen auf Barrierefreiheit überprüft werden.
In Deutschland hat der Gesetzgeber in der
Behinderten Informationstechnik Verordnung (BITV)
vom Juli 2002 beschlossen, dass alle öffentlichen Einrichtungen ihren Internet-Auftritte bis zum Jahr 2005 barrierefrei anzubieten haben.
Kommerzielle Unternehmen fallen derzeit noch
nicht unter diese Verordnung.
Der Gesetzgeber empfiehlt aber eine freiwillige
Anpassung der Webauftritte.